Schriftlich, aber nicht komplett

Wie angekündigt haben wir heute die Antwort zu unserer Mängelanzeige schriftlich bekommen.

Also die fehlenden Dehnungsfugen in den Türdurchgängen sind angeblich in Ordnung und lt. DIN erlaubt. Man darf dort wohl auch Scheinfugen setzen, was bei uns geschehen ist. Scheinfuge heißt, dass keine durch die komplette Estrichhöhe gehende Fuge vorhanden ist, sondern nur ein Enschnitt in den Estrich. Damit ist eine Sollbruchstelle geschaffen, wenn der Estrich sich stark ausdehnt oder zusammenzieht.  Die Rohre der Heizung sind durch eine zusätzliche Ummantelung gegen die entstehenden Kräfte geschützt. Ich kann das zwar nicht überprüfen, da mir die DIN nicht vorliegt und diese auch im Internet nicht zu finden ist, aber irgendwann muss man den Handwerkern auch mal glauben.

Leider hat im Schreiben von Team Massivhaus eine Erklärung zu der nicht vorhandenen Fuge zwischen den beiden Heizkreisen gefehlt. Der Estrichleger hatte am Telefon gesagt, dass dies nicht nötig sei, da die Vorlauftemperaturen der Heizung so niedrig sind. Aber auch das hätte ich gerne schriftlich und werde das entsprechend anfordern.