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Schriftlich, aber nicht komplett

Januar 14, 2010 in Fussboden

Wie angekündigt haben wir heute die Antwort zu unserer Mängelanzeige schriftlich bekommen.

Also die fehlenden Dehnungsfugen in den Türdurchgängen sind angeblich in Ordnung und lt. DIN erlaubt. Man darf dort wohl auch Scheinfugen setzen, was bei uns geschehen ist. Scheinfuge heißt, dass keine durch die komplette Estrichhöhe gehende Fuge vorhanden ist, sondern nur ein Enschnitt in den Estrich. Damit ist eine Sollbruchstelle geschaffen, wenn der Estrich sich stark ausdehnt oder zusammenzieht.  Die Rohre der Heizung sind durch eine zusätzliche Ummantelung gegen die entstehenden Kräfte geschützt. Ich kann das zwar nicht überprüfen, da mir die DIN nicht vorliegt und diese auch im Internet nicht zu finden ist, aber irgendwann muss man den Handwerkern auch mal glauben.

Leider hat im Schreiben von Team Massivhaus eine Erklärung zu der nicht vorhandenen Fuge zwischen den beiden Heizkreisen gefehlt. Der Estrichleger hatte am Telefon gesagt, dass dies nicht nötig sei, da die Vorlauftemperaturen der Heizung so niedrig sind. Aber auch das hätte ich gerne schriftlich und werde das entsprechend anfordern.

Manchmal geht’s schnell

Januar 6, 2010 in Fussboden

Schon heute hat sich die Firma, die den Estrich gelegt hat, bei mir gemeldet. Der Chef persönlich hat mir alles erklärt und danach ist wohl alles okay. Ich soll das auch nochmal schriftlich kriegen, dann hier mehr.

Ein neues Panoramabild gibt es auch.

Schade eigentlich, …

Januar 5, 2010 in Eigenleistungen, Maurer

… aber auf meine Anfrage wegen der Fugen habe ich von Team Massivhaus keine Antwort bekommen.

Nun habe ich das ganze noch einmal als Mängelanzeige formuliert. Dabei habe ich gleich noch aufgenommen, dass die Fugen in den Türdurchgängen fehlen. Mal sehen, ob jetzt was passiert.

Aber es gibt auch Gutes. Im Weihnachtsurlaub habe ich den ersten Teil (Wohnraum) des Spitzbodens fertiggestellt. Jetzt fehlt nur noch der Abstellraum. Dann ist unser Haus von unten bis oben fertig.