Handwerkerärger

Mit unserem Fußbodenleger hatten wir ja etwas Ärger. Darüber hatte ich im Artikel „Rollladen und Fußbodenleiste“ berichtet. Ganz so einfach, wie es darin stand, war es mit der Weiterleitung der Rechnung an den Fußbodenleger dann doch nicht. Ich habe die Rechnung zwar an ihn weitergegeben und hatte auch die telefonische Zusage, dass er sie bezahlt, aber nichts passierte. Mehrfach habe ich ihn schriftlich daran erinnert. Sogar nochmal persönlich mit ihm gesprochen. Aber nichts, kein Geld.

So einfach wollte ich es aber nicht auf sich beruhen lassen, es ging schließlich um fast 200 Euro. Darum habe ich das erste Mal in meinem Leben den Rechtsweg beschritten, das heißt, das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Der Fußbodenleger hat eine Mahnung vom Gericht bekommen. Keine Reaktion. Dann habe ich einen Vollstreckungsbescheid beantragt. Den hat er auch bekommen. Keine Reaktion. Also habe ich den Vorgang zum Amtsgericht zwecks Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen geschickt. Ich habe ihm also tatsächlich einen Gerichtsvollzieher geschickt. Und dann, einige Wochen später, kam tattsächlich das Geld, vom Gerichtsvollzieher.

Wie kann man nur so stur (und dumm) sein und sich statt zu zahlen, das ganze Verfahren und die damit verbundenen Kosten aufzuladen. Ich versteh’s nicht. Hat der wirklich gedacht, ich schenke ihm das Geld?